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   LSG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15012
LSG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00 (https://dejure.org/2001,15012)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00 (https://dejure.org/2001,15012)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - L 10 RA 2881/00 (https://dejure.org/2001,15012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00
    Das BVerfG habe in der Entscheidung in BVerfGE 87, 1, 39, 40 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei einer Verbesserung der Alterssicherung von Familienmitgliedern, die Kinder erziehen, zur Begründung von Rentenanwartschaften nicht erforderlich sei , die Kindererziehung der Beitragszahlung gleichzustellen.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00
    Sie entspreche insbesondere nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. März 1996, Az. 1 BvR 609/90), die es dem Gesetzgeber für eine verfassungskonforme rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungsleistungen gemacht habe.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00
    Das vorlegende Gericht muss die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit haben, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügen nicht (BVerfGE 78, 104, 117; 80, 54, 59; 86, 52, 57).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00
    Das vorlegende Gericht muss die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit haben, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügen nicht (BVerfGE 78, 104, 117; 80, 54, 59; 86, 52, 57).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - L 10 RA 2881/00
    Das vorlegende Gericht muss die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit haben, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügen nicht (BVerfGE 78, 104, 117; 80, 54, 59; 86, 52, 57).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 858/03

    Eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau H ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältinnen Elisabeth Bernreuther und Doris Benker-Roth, Carl-Schüller-Straße 27, 95444 Bayreuth - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 46/01 R -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juli 2001 - L 10 RA 2881/00 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 22. März 2000 - S 6 RA 3075/99 -, d) den Rentenbescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 28. Juli 1999 - 64 190439 B 533 - in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Oktober 1999 - 64 190439 B 533 SG -, 2. mittelbar gegen § 70 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz, § 71 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 70 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz SGB VI i. d. F. des Art. 1 Nrn. 34 und 35b des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999) vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2998) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. August 2007 einstimmig beschlossen:.
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